Service für Industrie und Mittelstand:
Sie benötigen einen starken Partner um Ihre Kernaufgaben ungestört ausführen zu können. Eine fehlende Maschinenabdeckung, ein defektes Schwerlastregal oder nur eine Türe die nicht mehr richtig schließt , hier setzten wir mit unserem Service an.
Kontaktieren sie uns für Ihren reibungslosen Produktionsablauf.
ASR A1.7 und A1.6
Die
Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und den Bauordnungen der Länder sind hier eindeutig: Ausschließlich der Eigentümer bzw. der Betreiber einer Immobilie für die Sicherheit aller Mitarbeiter und
Besucher verantwortlich.
Die regelmäßige Wartung und Prüfung Ihrer Tür- und Toranlagen Anlagen mindestens einmal pro Jahr stellt sicher, dass sie einwandfrei funktionieren und von ihnen kein Gefahren ausgehen. Die
Verantwortung der Funktionsfähigkeit von Sicherheitseinrichtungen, wie z.B. Brandschutzanlagen oder Fluchttürsteuerungen, liegt ebenfalls beim Betreiber.
Die Arbeitsschutz- und Betriebssicherheitsvorschriften, sowie deren technischen Regeln (u. a. ArbSchG 5, ArbStättV 6, BetrSichV 7, Technische Regeln für Arbeitsstätten (Arbeitsstättenregel) ASR A 1.7 „Türen und Tore“ ) sind Betreiber kraftbetätigter Toranlagen verpflichtet, eine Risikobeurteilung durchzuführen oder durchführen zu lassen, um die sichere Nutzung der Anlagen zu gewährleisten.
Sie erhalten von uns eine ausführliche schriftliche Dokumentation und auf Wunsch ein Prüfbuch.
Die Prüfung obliegt ausschließlich geprüften Sachkundigen in diesem Bereich !
Brandschutztüren, -tore und -fenster
GEZE - Türtechnik
Moderne Brandschutztüren sind hochentwickelte sicherheitstechnische Anlagen, die zur Erhaltung Ihrer u. U. lebensrettenden Funktion regelmäßiger Wartung bedürfen. Die Instandhaltung obliegt dem Eigentümer der Immobilie. Diese Wartungsarbeiten erledigen wir schnell und zuverlässig.
Würth Türschließer, die Vorteile auf einen Blick:
Exakte Regulierung der Schließgeschwindigkeit und des Endschlages über eine Innensechskantschraube von der Seite